Gesetzestexte

Das Bürgerliche Gesetzbuch teilt sich in fünf verschiedene Bücher / Kapitel:

  • Buch 1: Allgemeiner Teil (§§ 1-240)
  • Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-853)
  • Buch 3: Sachenrecht (§§ 854-1296)
  • Buch 4: Familienrecht (§§ 1297-1921)
  • Buch 5: Erbrecht (§§ 1922-2385)

Folgende Paragraphen aus dem Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse - sind für die Kreditgewährung relevant:

Preisangabenverordnung (PangV)

Die wichtigsten Paragraphen der Preisangabenverordnung sind:

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