Gesetzestexte
Das Bürgerliche Gesetzbuch teilt sich in fünf verschiedene Bücher / Kapitel:
- Buch 1: Allgemeiner Teil (§§ 1-240)
- Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-853)
- Buch 3: Sachenrecht (§§ 854-1296)
- Buch 4: Familienrecht (§§ 1297-1921)
- Buch 5: Erbrecht (§§ 1922-2385)
Folgende Paragraphen aus dem Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse - sind für die Kreditgewährung relevant:
- § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
- § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
- § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
- § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
- § 493 Überziehungskredit
- § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
- § 495 Widerrufsrecht
- § 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
- § 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
- § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
Preisangabenverordnung (PangV)
Die wichtigsten Paragraphen der Preisangabenverordnung sind:
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